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Im Jahr 2020 haben wir begonnen, unsere Nachhaltigkeitsziele und -maßnahmen systematisch zu erfassen und zu dokumentieren. Seit 2021 berichtet die Coroplast Group freiwillig nach den Kriterien des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). Damit haben wir einen wichtigen Schritt zu mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit unserer Nachhaltigkeitsstrategie umgesetzt.
Gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) war eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ab dem Geschäftsjahr 2025 vorgesehen. Für kleine und mittlere Unternehmen wurde ergänzend der freiwillige Nachhaltigkeitsberichtsstandard Voluntary Sustainability Reporting Standard for Small and Medium Enterprises (VSME) entwickelt.
Inzwischen verfolgt die EU-Kommission mit dem sogenannten „Omnibus-Paket“ das Ziel, die komplexen Berichtspflichten zu vereinfachen und die Unternehmen zu entlasten. Durch die Annahme des „Stop-the-Clock“-Vorschlags verschiebt sich darüber hinaus der Anwendungszeitraum der CSRD-Berichterstattung. Für uns bedeutet das konkret: Die Coroplast Group wird zwei Jahre später als ursprünglich angesetzt, das heißt im Geschäftsjahr 2027, berichtspflichtig.
Als mittelständisches Unternehmen mit klaren Nachhaltigkeitsambitionen haben wir uns dazu entschieden, ab dem Geschäftsjahr 2025 nach dem VSME-Standard zu berichten. So können wir den bereits geleisteten Aufwand im Rahmen der CSRD-Vorbereitung sinnvoll nutzen, eine Weiterentwicklung gegenüber dem DNK realisieren und sind gleichzeitig gut aufgestellt, um flexibel auf die bevorstehenden Anpassungen der ESRS zu reagieren und diese zeitnah umzusetzen. Unser Ziel ist eine nachvollziehbare und transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung, die sich an den europäischen Anforderungen orientiert.